Rechtsanwälte in Mainz
Kompetenz schafft Transparenz
Kompetenz ist die Grundlage erfolgreichen Handelns. Wir halten es für sinnvoll, im Rechtsstreit zunächst einmal Klarheit und Perspektiven für den Mandanten zu schaffen. Die richtige Einschätzung der Situation, eine kompetente Beratung und letztlich die erfolgsversprechende Strategie im Sinnes des Mandanten zeichnen die anwaltliche Arbeit unserer Kanzlei aus. Und das gebietsübergreifend.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist eine komplexe, zum Teil schwer durchschaubare Materie mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmen, aber auch den einzelnen Mitarbeiter. Deshalb ist eine strategische Vorgehensweise wesensnotwendig, um das gewünschte Ergebnis und Ziel zu erreichen.
Gerade Umstrukturierungsmaßnahmen oder notwendige Schließungen von Betriebsteilen werfen auch in der Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung zahlreiche Fragen und Probleme auf, die im Vorfeld bereits bedacht und in den Entscheidungsprozess mit eingebunden werden müssen.
Aber auch der einzelne betroffene Arbeitnehmer hat Zukunftsängste, wenn er mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses konfrontiert wird. In diesen Fällen gilt es einen „kühlen Kopf“ zu bewahren und Fehler zu vermeiden, indem man sich umgehend anwaltlicher Hilfe bedient.
Als ausgewiesene Expertin für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Nicole Banten sowohl mittelständische Unternehmen als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Rechtsfragen. Sie ist bundesweit bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie beim Bundesarbeitsgericht tätig.
Familienrecht
Die Trennung und Scheidung vom Lebenspartner ist eine einschneidende Erfahrung und die Zukunft ist auch in finanzieller Hinsicht oft ungewiss. Sinnvoll ist es, die finanziellen Dinge möglichst schnell zu regeln, um einen „Rosenkrieg“ zu vermeiden, der keinem dient und die Partner zudem auch noch teuer zu stehen kommt.
Frau Rechtsanwältin Nicole Banten berät und vertritt sie kompetent als Fachanwältin für Familienrecht bei Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts, des Kindesunterhalts, der Güterauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens und bei der Durchführung oder Abänderung des Versorgungsausgleichs.
Aber auch in Situationen, in denen die Frage ansteht, ob die pflegebedürftigen Eltern in einem Altenheim untergebracht werden sollen und welche Unterhaltspflichten entstehen, werden Sie von Frau Rechtsanwältin Nicole Banten kompetent unterstützt.
Sie hat sich auf das Familienrecht spezialisiert und wurde aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse und langjähriger Erfahrung zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt. Auch das Recht der nichtehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird von ihr betreut.
Strafrecht
Im Strafrecht geht es im Wesentlichen darum, Menschen bei Delikten wie Mord, Totschlag Raub oder Diebstahl, also im Bereich Kapitalverbrechen, zu vertreten.
Ebenso in den Bereichen Diebstahlkriminalität und Gewaltkriminalität, aber auch Wirtschaftskriminalität, Computerkriminalität oder bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hierbei vertritt Rechtsanwalt Jens Busenthür Ihre Interessen bereits bei Festnahmen, bei Durchsuchungen oder auch, wenn es um Haft- oder Strafbefehle geht – sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendstrafrecht.
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht ist eines der Rechtsgebiete, auf das sich nur eine geringe Zahl an Rechtsanwälten spezialisiert hat. Es ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das nur wenig Gemeinsamkeiten mit dem Arbeitsrecht hat.
Das Beamtenverhältnis ist geprägt durch die gegenseitige Treuepflicht des Dienstherrn und des Beamten sowie die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Hierzu zählt die Alimentationspflicht, also die Pflicht des Dienstherrn, seinen Beamten, der ihm treu gedient hat, lebenslang zu unterhalten.
Vielfältige Probleme und Fragestellungen können sich im Dienstverhältnis oder auch im Ruhestand ergeben, die zumeist im Beratungsgespräch oder in einer außergerichtlichen Vertretung geklärt werden können. Frau Rechtsanwältin Nicole Banten und Frau Assessorin jur. Hildegard Eckert vertreten Sie natürlich auch in allen gerichtlichen Verfahren.
Mietrecht
Die Vermietung von Wohnraum oder Geschäftsräumen bietet immer wieder Anlass für Streitigkeiten, die in der Regel weniger auftreten, wenn Anwälte im Sinne des Mandanten die vertraglichen Voraussetzungen gestalten. Das Mietrecht regelt im Allgemeinen die relevanten Fragen bezüglich der Vertragsgestaltung.
Dennoch bleiben oft viele Fragen, die konkret und in Absprache mit dem Klienten zu regeln sind. Zum Beispiel die Frage, welche Rechte sich aus dem Mietvertrag ableiten. Wann ist eine Wohnung mangelhaft oder wann kann eine Mietkürzung erfolgen bzw. wie kann ich eine Mieterhöhung durchsetzen? Kann die Kündigungsfrist gekürzt werden, wenn ein Nachmieter gestellt wird? Wir beraten Sie gerne bei den Vertragsgestaltungen und vertreten Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Leistungen im Einzelnen:
- Vertragsgestaltung
- Mieterhöhung
- Mängel an der Mietsache
- Nebenkostenabrechnung
- Betriebskosten
- Kündigung
- Nachmieter
Straßenverkehrsrecht
Das Verkehrsrecht befasst sich mit den Regeln im Straßenverkehr und den daran teilnehmenden Personen und Fahrzeugen unter allen möglichen rechtlichen Aspekten.
Das Straßenverkehrsrecht hat viele Gesichter: Verkehrsunfall oder Verkehrsstraftat, Bußgeldbescheid, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Schadenersatz, Autokauf, Fahrerlaubnis, Versicherung, Haftpflicht, Vollkasko, Ordnungswidrigkeiten oder auch Schadenersatz. Rechtsanwalt Jens Busenthür vertritt Sie kompetent und umfassend.
Kauf- und Vertragsrecht
Im Mittelpunkt des Kauf- und Vertragsrechts stehen das Interesse des Mandanten und die Kompetenz, das Interesse rechtlich zu sichern. Hierbei entstehen unzählige Fragen und Probleme, denn jeder Vertrag führt zu Rechten und Pflichten für Käufer und Verkäufer.
Die Vertragsgrundlagen müssen nicht nur konkret formuliert werden, sondern auch in der gesamten Auslegung rechtlich überdacht sein, gestreng dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“, d. h. Verträge sind verbindlich! Eine vertragliche Bindung hat daher weitreichende Konsequenzen. Binden Sie uns daher früh in Ihre Überlegung ein, idealerweise bereits vor einem Gespräch mit einem Vertragspartner, um die Voraussetzungen für einen Vertag auf qualifizierte Aussagen zu stützen. Dann werden weiterführende Schritte konstruktiv sein und Missverständnisse werden bereits im Vorfeld ausgeräumt.
Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Allerdings gibt es vielfältige Sonderregelungen, die bei jeder rechtlichen Betrachtung einbezogen werden müssen.
Zum allgemeinen Zivilrecht gehört unter anderem das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, wie das Kauf- und Werkvertragsrecht, oder auch das Recht der Bürgschaft, die ebenfalls einen Vertrag, also eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Eine Vielzahl von speziellen Gebieten erweitert das allgemeine Zivilrecht, z. B. Mietrecht und Arbeitsrecht, aber auch Familienrecht und Erbrecht.
Zum allgemeinen Zivilrecht gehört beispielsweise auch das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten, ungerechtfertigte Bereicherung und damit verbunden die Herausgabeansprüche aus dem Eigentum usw. Der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg kann grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen, wie z. B. Besitz- und Ehrenschutz oder Nachbarrecht.
Das Zivilrecht ist gewissermaßen das Fundament jeglichen juristischen Denkens und Arbeitens. Erfahrung und das nötige Know-how sind entscheidende Kriterien, einen Mandanten gerichtlich und außergerichtlich kompetent und erfolgreich zu vertreten. Und genau das machen wir gerne für Sie.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Verwaltungsakte und die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Verwaltung.
Zu den Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts gehören z. B. das Polizei- und Ordnungsrecht, die Erteilung und Entziehung von Fahrerlaubnissen, das Ausländer- und Asylrecht, das Baurecht, das Beitrags- und Gebührenrecht sowie das Schul- und Hochschulrecht.
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es ist gekennzeichnet durch das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozial- und Arbeitslosenversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.
Weitgehend geregelt sind die Einzelheiten des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII. Das Sozialrecht umfasst z. B. die Bereiche ALG II (Hartz IV), Grundsicherung, Jugendhilfe und Rentenrecht.
Unfallrecht
Das Unfallrecht umfasst wesentlich die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen und die Durchsetzung der Ansprüche der dabei Geschädigten.
Dazu gehören insbesondere die Zahlung von Reparaturkosten oder Schadensersatzansprüche bei einem Totalschaden, Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, Gutachterkosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld bei unfallbedingten Verletzungen. Um einen Arbeitsunfall (auch Betriebs- oder Berufsunfall) handelt es sich, wenn ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht. Hier ist zu entscheiden, ob es sich um einen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) handelt und welche Schäden beim Verletzten eingetreten sind. Dies beinhaltet sowohl die Gesundheits- als auch Vermögensschäden (vom Verletztengeld bis hin zur Verletzten- oder Hinterbliebenenrente).
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